Ehrenkodex
Die Mitglieder des Schweizerischen Verbandes für Konservierung und Restaurierung SKR verpflichten sich dem im Folgenden definierten Qualitätsstandard.
Die Verantwortung und Ethik der Konservatoren-Restauratoren stehen im Widerspruch zu unbewusster und bewusster Zerstörung von Kulturgütern und Kulturräumen. Das Verhältnis Konservator-Restaurator, Eigentümer, Auftraggeber und Öffentlichkeit muss auf Vertrauen beruhen, was intensive Kommunikation auf allen Ebenen voraussetzt. Konservatoren-Restauratoren müssen die an sie gestellten Aufgaben durch vermehrte Spezialisierung und durch Ausbildung auf höchstem Niveau bewältigen. Um den stets steigenden Ansprüchen zu genügen, kommt einer gemeinsamen ethischen Haltung vermehrte Bedeutung zu.
Ansehen des Berufstandes
Der Beruf des Konservators-Restaurators SKR unterliegt den europäischen Standesregeln der European Confederation of Conservator-Restorers’ Organisations ECCO.
Konservatoren-Restauratoren fördern durch qualifizierte Arbeit, fairen Informationsaustausch und durch ihre persönliche Haltung das berufliche Ansehen und das Verständnis für Konservierung und Restaurierung. Ihre Äusserungen, Handlungsweisen und ihre Arbeit richten sich nach ethischen Grundlagen. Sie schaffen keine kulturellen Neuwerte, ihre Tätigkeit ist rein auf die Bewahrung der Substanz ausgerichtet; dadurch unterscheiden sie sich von gestalterischen oder handwerklichen Berufssparten. Im Dialog mit einer breiten Öffentlichkeit soll ein weitestgehendes Verständnis für das Kulturerbe und die Berufsziele erreicht werden. Die Objekte erfahren dadurch längerfristig einen umfassenderen Schutz.
Verpflichtung zu wahrheitsgetreuer Information
Konservatoren-Restauratoren sind zu wahrheitsorientierter Handlung und vollständiger Information verpflichtet. Die Arbeitsergebnisse sollen anderen Kollegen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Verhalten gegenüber Kollegen
Konservatoren-Restauratoren achten die berufliche und persönliche Rechtschaffenheit und Kompetenz ihrer Kollegen.
Werbung
Um die Glaubhaftigkeit und die Würde des Berufsstandes zu wahren, sollen Konservatoren-Restauratoren Werbemassnahmen in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit informativ und dezent halten.
Handel
Der gewerbsmässige Handel mit Kunst- und Kulturgütern steht im Interessenkonflikt mit dem Beruf des Konservator-Restaurators und ist daher untersagt.
Qualitätsanspruch
Konservatoren-Restauratoren haben den Umfang ihrer Behandlungen auf das Notwendigste zu beschränken. Sie dürfen weder mit ihren Handlungen späteren Massnahmen vorgreifen, sie zum eigenen Vorteil ausweiten, noch Wichtiges bewusst unterlassen. Konservatoren-Restauratoren stellen höchste Qualitätsansprüche an ihre Arbeit und die ihrer Mitarbeiter, unabhängig von Wert und Rang des Kulturgutes. Sie führen nur Arbeiten aus, die im Bereich ihrer fachspezifischen Kompetenz liegen. Müssen Einschränkungen des Behandlungsumfanges in Kauf genommen werden, so geht Konservierung vor Restaurierung. Arbeiten, die der Berufsethik widersprechen, sind abzulehnen.
Arbeitsformen
Die Form der Zusammenarbeit mit angrenzenden wissenschaftlichen und handwerklichen Berufssparten resultiert aus den objektspezifischen Aufgabenstellungen. Konservatoren-Restauratoren verpflichten sich, ihre Arbeiten nur an Mitarbeiter, Praktikanten, Subunternehmer und Freiwillige weiterzugeben, wenn sie diese beaufsichtigen und einen gleich hohen Qualitätsmassstab gewährleisten, wie für ihre eigene Arbeit. Umgekehrt sollen Konservatoren-Restauratoren nur in Betrieben und Institutionen mitarbeiten, die diese ethischen Rahmenbedingungen akzeptieren. Das Team ist der ideale Arbeitsrahmen für Konservatoren-Restauratoren; sie behalten sich das Recht vor, ihre Arbeit einem Fachkollegium vorzustellen und eventuelle Problemstellungen fachintern und fachübergreifend zu diskutieren. Auch Differenzen können innerhalb eines solchen Rahmens bereinigt werden. Konservatoren-Restauratoren dürfen nur dann Angestellte und Praktikanten beschäftigen, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Sie verpflichten sich, Praktikanten nicht nur zur Kapazitätsausweitung oder aus kommerziellen Gründen anzustellen. Sie dürfen nicht mehr Praktikanten beschäftigen, als sie gut und sorgfältig ausbilden können. Die Rechte und Pflichten der Betriebsleiter, der Angestellten, freien Mitarbeiter und der Praktikanten müssen klar und in gegenseitigem Einvernehmen vertraglich festgelegt werden; sie müssen Angaben über Dauer der Anstellung/Ausbildung, Fachgebiet, finanzielle Vergütung und Sozialleistungen enthalten.
"Berufsbild und Ehrenkodex" Angenommen an der Generalversammlung vom 1. September 2005 in Luzern